Ihr Ratgeber: Erbschaftssteuer
Der deutsche Gesetzgeber gibt beim Erben und Vererben gewisse Regeln vor. Mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird eine Erbschaft als "ein Erwerb von Todes wegen" definiert. Gesetzliche Erben oder per Testament als Begünstigte eingesetzte Personen müssen auf geerbtes Vermögen grundsätzlich Erbschaftssteuer zahlen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene die Erbschaft annimmt.
Ihr Partner in Sachen Erbrecht
Als Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um das Erbrecht. Wir unterstützen Sie bei komplizierten Sachverhalten und finden eine optimale Lösung. Seit über 30 Jahren stehen wir unseren Mandanten in allen Bereichen des Steuerrechts zur Seite.
Unsere Leistungen im Detail
✚ Steuerberatung
In unserer Kanzlei erhalten private und gewerbliche Kunden eine umfassende Steuerberatung. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung dauerhaft auf das möglichst niedrigste Niveau zu bringen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen zusammen optimale Lösungsansätze und Gestaltungsvarianten für Ihre Lebensumstände.
✚ Steuererklärung
Die Erstellung einer Steuererklärung stellt sich für den Laien sehr kompliziert dar. In unserer Kanzlei erstellen wir Steuererklärungen abhängig von Ihrer individuellen Situation. Mit unserer jahrelangen Erfahrung sorgen wir für eine korrekte und fristgemäße Einreichung Ihrer Unterlagen bei den Finanzämtern.
✚ Erbschafts- und Schenkungssteuer
Beim Erben und Vererben müssen einige Details beachtet werden. Der Gesetzgeber hat konkrete Vorgaben, was die Bedingungen von vererbtem Vermögen und Schenkungen zur Lebenszeit betrifft. Wir beraten Sie gerne in diesem Bereich, damit Nachlassempfänger nicht enttäuscht werden.
✚ Vermögensberatung
Damit es mit dem Vermögensaufbau funktioniert, sollte man einen Experten zurate ziehen. Wir analysieren Ihre Anlagewerte und empfehlen Ihnen Investitionsmöglichkeiten.
✚ Rechnungs- und Personalwesen
Unternehmen ohne eigenes Rechnungs- und Personalwesen benötigen externe Hilfe bei der korrekten Erstellung der benötigten Unterlagen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite.
✚ Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum Ende des Geschäftsjahres ist für Unternehmen ein Muss und gleichzeitig ein lästiges Übel. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und zeigen Ihnen Ihre Stärken und Schwächen auf. So starten Sie mit Optimierungsempfehlungen ins neue Jahr.
✚ Begleitung bei Steuerstrafverfahren
Inhalt folgt ...
Individuelle Beratung
In unserer Kanzlei bekommen Sie eine ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Beratung. Ihre persönlichen Ansprechpartner stehen Ihnen zur Seite, um Sie in steuerlichen Angelegenheiten zu entlasten.
Ihr Experte: Dietmar Schlicht
Mit geballter Kompetenz stehen wir Ihnen in der Steuerkanzlei Schlicht zur Seite. Unser
Spezialgebiet ist die Erbschaftssteuer. Diplom-Finanzwirt Dietmar Schlicht ist ein erfahrener
Steuerberater, der bereits über 30 Jahre im Bereich Finanzen und Steuern tätig ist. Angefangen mit
dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg erweiterte er sein Wissen stetig. Nur
so kann er seine Mandanten umfassend beraten und entlasten.
Nach bestandener Prüfung war er bis 1984 bei den Finanzämtern Tübingen und Esslingen im gehobenen
Dienst tätig.
Von 1984 bis 1989 arbeitete Herr Schlicht in der Kanzlei als Angestellter und konnte während dieser
Zeit sein Steuerberaterexamen vor der Steuerberaterkammer in Stuttgart ablegen.
1990 trat er als gleichberechtigter Sozius in die Kanzlei ein und übernahm diese im Jahr 1996 als
Alleininhaber. Seitdem stehen wir Ihnen als kompetentes Team zur Seite und beraten Sie bei allen
Steuerfragen.
Zum 01.04.2019 wurde die Kanzlei in die Steuerberatung Schlicht ETL GmbH Steuerberatungsgesellschaft
eingebracht.
Kontakt aufnehmen
Steuerberatung Schlicht ETL GmBH
Dietmar Schlicht
Möhringer Landstrasse 7
70563 Stuttgart
Telefon: (07 11) 78 23 98-0
Fax: (07 11) 78 23 98-29
info@steuerberatung-schlicht.de
I
1979 - 1982
Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg, Abschluss Diplom-Finanzwirt
1982 - 1984
Tätigkeit bei den Finanzämtern Tübingen und Esslingen im gehobenen Dienst
1984 - 1989
Festanstellung in der Kanzlei, währenddessen Absolvierung des Steuerberaterexamen vor der Steuerberaterkammer in Stuttgart
1990 – 2019
Gleichberechtigter Sozius in die Kanzlei, ab 1996 Alleininhaber
2019 – heute
Gesellschafter-Geschäftsführer der Steuerberatung Schlicht ETL GmbH als Teil der ETL European Tax an Law.