Sicherheit erfahren
mit Steuerberatung Schlicht

Kontakt

Tel.: (07 11) 78 23 98-0
Fax: (07 11) 78 23 98-29
info@steuerberatung-schlicht.de

Termin vereinbaren

Mo.-Do. // 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. // 8.00 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung

1 | 3
Unterschrift Erbschaftssteuer - Steuerberater Schlicht
Unterschrift Erbschaftssteuer - Steuerberater Schlicht
2 | 3
Erbschaftssteuer Diskussion - Steuerberater Schlicht
Erbschaftssteuer Diskussion - Steuerberater Schlicht
3 | 3
slider3
Dokument zur Erbschaftssteur wird unterschrieben - Steuerberater Schlicht

Ihr Ratgeber: Erbschaftssteuer

Der deutsche Gesetzgeber gibt beim Erben und Vererben gewisse Regeln vor. Mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird eine Erbschaft als "ein Erwerb von Todes wegen" definiert. Gesetzliche Erben oder per Testament als Begünstigte eingesetzte Personen müssen auf geerbtes Vermögen grundsätzlich Erbschaftssteuer zahlen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene die Erbschaft annimmt.

Ihr Partner in Sachen Erbrecht

Als Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um das Erbrecht. Wir unterstützen Sie bei komplizierten Sachverhalten und finden eine optimale Lösung. Seit über 30 Jahren stehen wir unseren Mandanten in allen Bereichen des Steuerrechts zur Seite.

Wenn man als Erbe Vermögen erwirbt, muss man Erbschaftssteuer zahlen.
Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig davon, wie hoch das Erbe ist und wie der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen war.
Zu einer Erklärung der Erbschaftssteuer sind Sie nur verpflichtet, wenn Sie das Finanzamt hierzu auffordert (§ 31 ErbStG).
Ja, dieser ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Hinterbliebenen und seiner Erbschaftssteuerklasse.

Unsere Leistungen im Detail

Steuerberatung

In unserer Kanzlei erhalten private und gewerbliche Kunden eine umfassende Steuerberatung. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung dauerhaft auf das möglichst niedrigste Niveau zu bringen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen zusammen optimale Lösungsansätze und Gestaltungsvarianten für Ihre Lebensumstände.

Steuererklärung

Die Erstellung einer Steuererklärung stellt sich für den Laien sehr kompliziert dar. In unserer Kanzlei erstellen wir Steuererklärungen abhängig von Ihrer individuellen Situation. Mit unserer jahrelangen Erfahrung sorgen wir für eine korrekte und fristgemäße Einreichung Ihrer Unterlagen bei den Finanzämtern.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Beim Erben und Vererben müssen einige Details beachtet werden. Der Gesetzgeber hat konkrete Vorgaben, was die Bedingungen von vererbtem Vermögen und Schenkungen zur Lebenszeit betrifft. Wir beraten Sie gerne in diesem Bereich, damit Nachlassempfänger nicht enttäuscht werden.

Vermögensberatung

Damit es mit dem Vermögensaufbau funktioniert, sollte man einen Experten zurate ziehen. Wir analysieren Ihre Anlagewerte und empfehlen Ihnen Investitionsmöglichkeiten.

Rechnungs- und Personalwesen

Unternehmen ohne eigenes Rechnungs- und Personalwesen benötigen externe Hilfe bei der korrekten Erstellung der benötigten Unterlagen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum Ende des Geschäftsjahres ist für Unternehmen ein Muss und gleichzeitig ein lästiges Übel. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und zeigen Ihnen Ihre Stärken und Schwächen auf. So starten Sie mit Optimierungsempfehlungen ins neue Jahr.

Begleitung bei Steuerstrafverfahren

Inhalt folgt ...

Individuelle Beratung

In unserer Kanzlei bekommen Sie eine ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Beratung. Ihre persönlichen Ansprechpartner stehen Ihnen zur Seite, um Sie in steuerlichen Angelegenheiten zu entlasten.

Ihr Experte: Dietmar Schlicht

Mit geballter Kompetenz stehen wir Ihnen in der Steuerkanzlei Schlicht zur Seite. Unser Spezialgebiet ist die Erbschaftssteuer. Diplom-Finanzwirt Dietmar Schlicht ist ein erfahrener Steuerberater, der bereits über 30 Jahre im Bereich Finanzen und Steuern tätig ist. Angefangen mit dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg erweiterte er sein Wissen stetig. Nur so kann er seine Mandanten umfassend beraten und entlasten.

Nach bestandener Prüfung war er bis 1984 bei den Finanzämtern Tübingen und Esslingen im gehobenen Dienst tätig.

Von 1984 bis 1989 arbeitete Herr Schlicht in der Kanzlei als Angestellter und konnte während dieser Zeit sein Steuerberaterexamen vor der Steuerberaterkammer in Stuttgart ablegen.

1990 trat er als gleichberechtigter Sozius in die Kanzlei ein und übernahm diese im Jahr 1996 als Alleininhaber. Seitdem stehen wir Ihnen als kompetentes Team zur Seite und beraten Sie bei allen Steuerfragen.

Zum 01.04.2019 wurde die Kanzlei in die Steuerberatung Schlicht ETL GmbH Steuerberatungsgesellschaft eingebracht.

Kontakt aufnehmen

Steuerberatung Schlicht ETL GmBH
Dietmar Schlicht

Möhringer Landstrasse 7
70563 Stuttgart

Telefon: (07 11) 78 23 98-0
Fax: (07 11) 78 23 98-29
info@steuerberatung-schlicht.de

I

1979 - 1982

Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg, Abschluss Diplom-Finanzwirt

1982 - 1984

Tätigkeit bei den Finanzämtern Tübingen und Esslingen im gehobenen Dienst

1984 - 1989

Festanstellung in der Kanzlei, währenddessen Absolvierung des Steuerberaterexamen vor der Steuerberaterkammer in Stuttgart

1990 – 2019

Gleichberechtigter Sozius in die Kanzlei, ab 1996 Alleininhaber

2019 – heute

Gesellschafter-Geschäftsführer der Steuerberatung Schlicht ETL GmbH als Teil der ETL European Tax an Law.

Hier finden Sie mich